Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die formellen Arbeitnehmern mit Kindern oder unterhaltsberechtigten Personen bis zu 14 Jahren oder behinderten Menschen jeden Alters angeboten wird.
Erfahren Sie, wie die Leistung funktioniert, wer berechtigt ist, wie viel Sie erhalten können und weitere relevante Informationen!
Was beinhaltet die Familienbeihilfe?
Bei der Familienbeihilfe handelt es sich um eine gesetzlich garantierte Sozialversicherungsleistung für formelle Arbeitnehmer, die INSS-Beiträge zahlen und Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder jeden Alters haben.
Es dient als Ergänzung zum Einkommen des Arbeitnehmers und wird zu seinem Entgelt hinzugerechnet.
Die Verantwortung für die Zahlung der Leistung liegt nicht beim Arbeitgeberunternehmen, sondern bei der Sozialversicherung über das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS).
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zusammen mit der Sozialleistung und erhält anschließend eine Rückerstattung durch das INSS.
Wer hat Anspruch auf die Familienbeihilfe?
Die Familienbeihilfe steht allen formellen Arbeitnehmern offen, einschließlich Auszubildenden, Gelegenheitsarbeitern und Hausangestellten.
Um die Leistung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise das Alter der Kinder, das Sorgerecht für sie und das monatliche Einkommen.
Können Väter und Mütter die Leistung für dasselbe Kind erhalten?
Ja, wenn beide Elternteile einer formellen Beschäftigung nachgehen und sich das Sorgerecht für das Kind teilen, können beide Elternteile die Leistung beantragen.
Liegt das alleinige Sorgerecht jedoch bei einem Elternteil, hat nur derjenige Anspruch auf die Leistung, der mit dem Kind oder Jugendlichen zusammenlebt.
Wie hoch ist die Familienbeihilfe?
Die Leistung beträgt R$ 59,82 pro Kind bis 14 Jahre oder mit Behinderung, unabhängig vom Alter. Dieser Betrag wird pro Kind gezahlt, d. h. wenn der Arbeitnehmer mehr als ein Kind hat, das die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfüllt, wird der Betrag vervielfacht.
Was sind die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe?
Es gibt einige wesentliche Voraussetzungen, damit ein Arbeitnehmer Zugang zu dieser Einkommensergänzungsleistung hat. Sehen Sie, was sie sind!
- Altersgruppe der Kinder: Die Leistung wird nur denjenigen gewährt, die Kinder bis zum Alter von 14 Jahren haben, oder behinderten Menschen jeden Alters.
- Sorgerecht für Minderjährige: Um die Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Sie das Sorgerecht für Ihre Kinder haben.
- Monatslohn der Arbeitnehmer: Die Leistung wird nur Arbeitnehmern mit einem Monatslohn von bis zu R$ 1.754,18 gewährt.
- Impfausweis: Arbeitnehmer mit Kindern bis zu 6 Jahren müssen jedes Jahr im November den Impfausweis ihrer Kinder vorlegen.
- Schulbesuch: Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist der Nachweis des Schulbesuchs zweimal im Jahr, in den Monaten Mai und November, erforderlich.
Bekomme ich Familienbeihilfe für die Betreuung eines Stiefkindes?
Ja, sofern der Arbeitnehmer nachweist, dass der Stiefsohn bei ihm lebt und wirtschaftlich von ihm abhängig ist.
Ab wann wird die Familienbeihilfe nicht mehr gezahlt?
Die Familienbeihilfe wird nicht mehr gezahlt, wenn das Kind 14 Jahre alt ist. Hat der Arbeitnehmer jedoch mehr als ein Kind, wird die Leistung auch für die anderen Kinder unter 14 Jahren weitergezahlt.
Darüber hinaus kann die Leistung unterbrochen werden, wenn die Vorschriften zur Impfung von Kindern und zum Schulbesuch nicht eingehalten werden oder wenn der Angehörige stirbt.
Wie beantrage ich Familienbeihilfe?
Der Leistungsantrag muss direkt beim Arbeitgeber gestellt werden, der die Unterlagen und den Antrag an das INSS weiterleitet.
Für Gelegenheitsarbeiter muss der Antrag an die Gewerkschaft gestellt werden, die die Kategorie vertritt.
Ist der Wert der Familienbeihilfe im Jahr 2023 gleich?
Im Gegensatz zum Mindestlohn und anderen Leistungen ändert sich der Wert der Familienbeihilfe im Allgemeinen nicht jedes Jahr.
Durch eine am 10. Januar 2023 aktualisierte Regierungsverordnung wurde die Leistung jedoch auf R$ 59,82 angepasst.